- EnEV
...ist die Abkürzung für die Energie-Einsparverordnung vom 1. Februar 2002 und damit das gültige Regelwerk, das Anforderungen hinsichtlich der Begrenzung des Heizwärmebedarf für die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden stellt und damit den nötigen Jahres-Primärenergiebedarf begrenzt.
Grundlage für die EnEV ist das Energieeinspargesetz von 1976 und die darauf folgenden Wärmeschutzverordnungen (WSchVo). Nicht zuletzt ist es auch eine Novellierung der WSchVo’95 durch die Beschlüsse der Weltklimakonferenz in Kyoto von 1997 über die Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Zudem ist die ehemalige Heizanlagenverordnung integriert worden und bewertet somit zusätzlich neben der Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit auch die Qualität der Energieträger. Damit fließt erstmals die Nutzung regenerativer Energiequellen positiv in die Bilanz ein.
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